JMK - Jugendmedienkommission
In Österreich ist die Jugendmedienkommission (JMK) im Bundesministerium für Bildung und Frauen für die Beurteilung von Filmen zuständig. Dabei werden sowohl Langfilme als auch Teaser und Trailer geprüft. Diese Begutachtung findet in der Regel 1-2 Wochen vor Filmstart statt.
Die von der JMK festgelegte Alterseinstufung wird in der Regel von den einzelnen Bundesländern übernommen, kann aber auch verändert werden.
Die Altersbeschränkungen sind vom Besucher und Kinobetreiber gesetzlich verpflichtend einzuhalten. Jugendschutzgesetz §9. Ausweiskontrollen sind daher jederzeit beim Kinoeingang möglich.
In Wien und Tirol gilt eine Parental Guidance Regelung: Altersfreigabe - 3 Jahre bei Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Davon ausgenommen sind Filme ab 16 Jahren. Oder lt. Gesetzestext: Kinder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten dürfen auch Filmvorführungen besuchen, für die eine um höchstens drei Jahre höhere Altersstufe festgelegt worden ist. Dies gilt jedoch nur für Filmvorführungen mit einer Altersfreigabe bis einschließlich zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Die Bewertungen der JMK können hier online abgefragt werden.