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Altersfreigabe

JMK - Jugendmedienkommission

In Österreich ist die Jugendmedienkommission (JMK) im Bundesministerium für Bildung und Frauen für die Beurteilung von Filmen zuständig. Dabei werden sowohl Langfilme als auch Teaser und Trailer geprüft.

Die von der JMK festgelegte Alterseinstufung wird in der Regel von den einzelnen Bundesländern übernommen, kann aber auch verändert werden.

Die Altersbeschränkungen sind vom Besucher und Kinobetreiber gesetzlich verpflichtend einzuhalten. Ausweiskontrollen sind daher jederzeit beim Kinoeingang möglich.

In Wien gilt eine Parental Guidance Regelung: Altersfreigabe - 3 Jahre bei Begleitung eines Erziehungsberechtigten. Davon ausgenommen sind Filme ab 16 Jahren.

Die Bewertungen der JMK können hier online abgefragt werden.